Die Europäische Kommission hat die PFHxA-Verordnung (EU) 2024/2462 veröffentlicht, die ab 2026 erhebliche Einschränkungen für den Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen mit sich bringt. Diese Regelung betrifft spezifische Anwendungen, während eine umfassende PFAS-Regulierung, die auch tragbare Feuerlöscher umfasst, bereits in Planung ist. Der Handlungsdruck ist größer denn je – es ist an der Zeit, auf fluorfrei Alternativen umzusteigen.
1. PFHxA-Verordnung 2024: Neue Beschränkungen ab 2026
Ab dem 10. April 2026 dürfen PFHxA-haltige Löschschäume in bestimmten Bereichen nicht mehr verwendet werden, wenn sie die folgenden Grenzwerte überschreiten:
- 25 ppb für PFHxA und deren Salze
- 1000 ppb für PFHxA-verwandte Stoffe
Betroffen sind Anwendungen wie Feuerlöschschäume für Ausbildungszwecke, öffentliche Feuerwehren und ab 2029 auch die Zivilluftfahrt.
2. Allgemeine PFAS-Beschränkung in Planung
Zusätzlich zur PFHxA-Verordnung wird eine umfassende PFAS-Regulierung vorbereitet, die auch tragbare Feuerlöscher betreffen wird. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, auf PFAS-freie Alternativen umzusteigen.
3. Unsere fluorfrei Alternativen
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Aktueller Stand der Regulierung
Die Europäische Union strebt an, die Verwendung von PFAS aufgrund ihrer langanhaltenden negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit einzuschränken. Diese Chemikalien sind in vielen Produkten enthalten, darunter Haushaltsgeräte, Kleidung, Nahrungsmittelverpackungen und Körperpflegeprodukte. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Empfehlungen für Übergangsfristen vorgelegt, um der Industrie zu helfen, sich auf fluorfreie Alternativen umzustellen, ohne den Brandschutz zu gefährden.
Aktuell beschriebene Übergangsfristen
- Sechs Monate nach Inkrafttreten des Verbots ist das Inverkehrbringen von Feuerlöschern, die PFAS/PFHxA enthalten, nicht mehr gestattet.
- Innerhalb von fünf Jahren nach der Einführung des Verbots ist die Nutzung von Feuerlöschern, die PFAS/PFHxA enthalten, nicht mehr erlaubt.
- Für die Schifffahrt könnte eine Ausphasungsfrist von fünf Jahren vorgeschlagen werden.
- Feuerwehren in bestimmten Bereichen könnten eine Übergangsfrist von bis zu 10 Jahren erhalten.
Wir gehen davon aus, dass das Verbot von PFAS/PFHxA-haltigen Feuerlöschschäumen voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 veröffentlicht wird. Diese Einschätzung basiert auf den derzeit verfügbaren Informationen, und eine offizielle Bestätigung steht noch aus
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